Nutzungsbedingungen Nachbarschaftshilfe

Allgemeine Hinweise und Rahmenbedingungen

Die Nachbarschaftshilfen richten sich an Menschen, die in der Nachbarschaft Hilfe suchen oder unentgeltlich Hilfe anbieten.

Voraussetzungen

  • Alle Angebote dienen ausschließlich der unentgeltlichen, nachbar- und bürgerschaftlichen Unterstützung.
  • Die Nachbarschaftshilfen stellen keine Plattform für gewerbliche Angebote, Werbung, geschäftliche Zwecke oder
    regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht dar.
  • Unterstützungsangebote werden ausschließlich in Eigenverantwortlichkeit durchgeführt.
  • Anzubieten und nachzufragen sind einfache, ungefährliche und unregelmäßige Hilstätigkeiten.
  • Sowohl Helfende also auch Hilfssuchende müssen sich bei der Nachbarschaftshilfe anmelden und registrieren lassen.
    Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten der Teilnahme an der Nachbarschaftshilfe schriftlich zustimmen.

Haftungsausschluss

Die Nachbarschaftshilfen des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. dienen lediglich als Koordinationsstelle und übernehmen keine Haftung für die tatsächliche Verrichtung der Arbeit und deren Qualität.

Die rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen Helfenden und Hilfssuchenden. Die Nachbarschaftshilfe kann weder garantieren, dass es für Hilfesuchende Hilfsangebote gibt, noch dass jeder Helfende eine Einsatzmöglichkeit erhält.

Die Nachbarschaftshilfe kann auch nicht dafür garantieren, dass individuelle Absprachen zwischen Helfenden und Hilfssuchenden eingehalten werden oder dass Jobs zur Zufriedenheit aller erledigt werden.

Schwierigkeiten dieser Art sind direkt zwischen Helfenden und Hilfssuchenden zu klären. Die Nachbarschaftshilfe kann hier lediglich unterstützend arbeiten.

Um eine möglichst große Sicherheit aller zu erreichen, werden alle Teilnehmenden der Nachbarschaftshilfe vorab kontaktiert. Sollte eine Person ungeeignet erscheinen, kann die Vermittlung von der Koordinierungsstelle der Nachbarschaftshilfe verweigert werden.

Sollte es während einer Hilfeleistung zu kriminellen Handlungen, wie z.B. Diebstahl kommen, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden. Die Nachbarschaftshilfe ist lediglich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung.

Besonders zu beachten

1. Unfall- und Haftpflichtversicherung

Ein Versicherungsschutz über die Nachbarschaftshilfe besteht nicht. Jedem Beteiligten wird empfohlen, dafür zu sorgen, dass eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung (ggf. über die Eltern) vorhanden ist, da ansonsten für evtl. versicherungsrelevante Schäden keine Versicherung besteht.

2. Datenschutz

Der Träger der Nachbarschaftshilfe erhebt die personenbezogenen Daten und verwendet sie zu den nachfolgend genannten Zwecken. Die personenbezogenen Daten werden im Falle der Anmeldung bei den Nachbarschaftshilfen des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. erhoben, gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt sowie zur Kontaktherstellung zwischen Helfenden und Hilfssuchenden weitergegeben.

Zu weiteren Zwecken werden die personenbezogenen Daten vom Träger der Nachbarschaftshilfe nicht an Dritte weitergegeben.
Die Koordinierungsstelle der jeweiligen Nachbarschaftshilfe gibt jederzeit auf Nachfrage Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und die Zwecke der Datenverarbeitung. Zudem können jederzeit auf Verlangen die Daten berichtigt sowie gelöscht werden.

Bei der Anmeldung werden die Teilnehmenden über die Datenschutzbestimmungen informiert. Eine Anmeldung an der Nachbarschaftshilfe kann nur bei Unterzeichnung der Datenschutzerklärung erfolgen. Bei Minderjährigen müssen auch die Sorgeberechtigten der Einwilligung zum Datenschutz zustimmen.

Eine Anmeldung kann nur bei Einwilligung in die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzinformation erfolgen.